Kürzlich hat es Berichte und Veröffentlichungen zu Holzherkünften aus Russland gegeben, bei denen auch Jacob Jürgensen Wood GmbH namentlich erwähnt wird. Wir haben bereits vor Veröffentlichung durch die Medien dazu wie folgt Stellung bezogen:
Schon seit vielen Jahren, auch vor Inkrafttreten der EUTR, überprüfen wir anhand einer Sorgfaltspflicht im Hause Jacob Jürgensen Wood GmbH alle Importe und Lieferanten. Da uns das Thema sehr wichtig und von großer Bedeutung ist, vertrauen wir nicht ausschließlich auf Drittquellen. Entsprechend haben wir eigens dafür zwei Mitarbeiter eingestellt, die in Sibirien leben und ständig von dort aus operieren können.
Wir arbeiten kontinuierlich daran unsere Überprüfungen zu verbessern. Überprüft werden sowohl alle Dokumente in der Lieferkette, angefangen von Einschlagslizenzen und Transportdokumente bis hin zu Zertifizierungen unabhängiger Dritter, als auch verlangen wir bei unseren Vor-Ort-Besuchen Einsicht in die „long range tags“. Das sind elektronische Etiketten, die in Russland direkt am Holzsammelplatz am Rundholz versehen werden. Die Erfassung dieser Etiketten und die damit einhergehenden Informationen über Transport und Weiterverarbeitung erfolgen im einheitlichen staatlichen Informationssystem „LesEGAIS“. Von Deutschland aus dürfen wir darauf nicht zugreifen. Unsere Mitarbeiter können dies aber bei den Lieferanten vor Ort im System einsehen. Somit protokollieren sie meist direkt im Sägewerk beim durch sie durchgeführten Audit die Herkunft des Rohmaterials für das von uns eingekaufte Schnittholz. Dabei werden auch Volumina und Mengen überprüft, um Abweichungen auszuschließen.
Darüber hinaus fahren unsere Mitarbeiter in die häufig schwer erreichbaren Waldflächen, um sich persönlich ein Bild des Einschlags machen zu können. Auch hier wird stichprobenartig überprüft, wie das eingeschlagene Rundholz im verarbeitenden Sägewerk angeliefert wird und ob die Informationen mit den Unterlagen übereinstimmen. Der Aufwand dieser Kontrollen ist groß. In Russland kommen auf 1.000 Hektar Wald nur ca. 1,5 km Forstwege; in Deutschland sind es auf die gleiche Fläche 45 km. Diese Maßnahmen stellen nur einen Teil der betriebsinternen Verfahren der von uns durchgeführten Sorgfaltspflicht dar.
Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht kommt es vor, dass von einem Import abgesehen wird, da die Risiken nicht vernachlässigbar sind oder uns keine ausreichende Einsicht in die Unterlagen gewährt wird und die Transparenz bei der Beschaffung von Informationen fehlt. Bisher sind unsere Entscheidungen von den Beratungsfirmen, der Monitoring Organisation und der Behörde bestätigt worden.
So wie sich die Situation in Russland und die Vorgaben ständig ändern, hinterfragen auch wir ständig unsere Risikoabschätzungen und verbessern unsere Sorgfaltspflicht. Neben der Einführung des Kontrollsystems LesEGAIS sehen wir auch den für 2022 angekündigten Exportstopp von Rundholz aus Russland als Indiz dafür, dass die russische Regierung die Herausforderungen in der eigenen Forstwirtschaft erkannt hat und aktiv eingreift. Der Export in Richtung Europa macht leider nur einen kleinen Teil der in der Region eingeschlagenen Mengen aus. Die EUTR hat zumindest in der EU für eine einheitliche Regelung zum Import von Holz in und nach Europa geführt. Eine europaweit einheitliche Umsetzung ist auch in unserem Sinne.
Selbstverständlich überprüfen wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht auch die in den Medien hervorgebrachten Vorwürfe über den erwähnten Lieferanten. Bereits kommende Woche werden daher unsere Mitarbeiter in Sibirien außerplanmäßig in die betroffene Region fahren.
Für uns steht Transparenz an oberster Stelle – wenn Sie mehr Hintergrundinformationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns gern:
Rolf v. Loßberg, Geschäftsführer (040 / 22705-0)
Jonathan Stech, EUTR-Beauftragter (040 / 22705-132)
Aktualisierung 18. Februar 2021
Im Anschluss an unsere Ankündigung im Dezember sind zwei unserer Mitarbeiter direkt nach Chabarowsk gefahren, um ein außerordentliches Audit vorzunehmen. Dabei konnten die erhobenen Anschuldigungen nicht gestützt oder bestätigt werden. Ein entsprechender interner Auditbericht liegt bereits vor, ebenso wie zahlreiche vertrauliche Dokumente, die uns auf Grund der langjährigen und engen Geschäftsbeziehung mit dem betroffenen Lieferanten von diesem zur Verfügung gestellt wurden.
Bereits während des Besuchs unserer Mitarbeiter wurden die Hauptangeklagten von allen wesentlichen Vorwürfen vom zuständigen Gericht freigesprochen.
Entsprechend haben wir den Import von Ware aus diesem Sägewerk wieder aufgenommen, da der Konformität mit den Regeln der EUTR vollauf genüge geleistet wurde und wird. Auch sind Lieferant und Werk vom PEFC überprüft worden und haben weiterhin ein gültiges PEFC-Zertifikat für nach Europa zu exportierende Ware.
Sollten diesbezüglich Fragen bestehen, wenden Sie sich gern direkt an uns:
Rolf v. Loßberg, Geschäftsführer (040 / 22705-0)
Jonathan Stech, EUTR-Beauftragter (040 / 22705-132)